Was bedeutet DAC7 für Deine Ferienwohnung?
1. Januar 2024
Vermietest Du Deine Unterkunft über eine Online-Plattform, meldet deren Betreiber seit dem Meldezeitraum 2023 Deine Einnahmen an das Bundeszentralamt für Steuern. Grundlage ist die EU-Richtlinie DAC7, in Deutschland umgesetzt durch das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG). Du selbst meldest nichts zusätzlich, musst der Plattform aber Deine Daten vollständig geben. Dieser Artikel ist keine Steuerberatung. Für Deinen Einzelfall sprich mit Deiner Steuerberatung.
Stand aller Angaben: 22.09.2026, geprüft am Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de.
Was DAC7 ist
DAC7 ist eine Richtlinie der Europäischen Union zur Zusammenarbeit der Steuerbehörden, die Richtlinie (EU) 2021/514. Sie verpflichtet Betreiber digitaler Plattformen, Angaben über ihre Anbieter an die Finanzverwaltung zu melden. Die Mitgliedstaaten tauschen diese Angaben untereinander aus. Deutschland hat die Richtlinie mit dem PStTG umgesetzt. Zuständig ist das Bundeszentralamt für Steuern.
Die Pflichten gelten erstmals für den Meldezeitraum, der dem Kalenderjahr 2023 entspricht (§ 29 PStTG).
Wen es betrifft
Gemeldet werden Anbieter, die über eine Plattform bestimmte Tätigkeiten erbringen. Dazu gehört die Vermietung von unbeweglichem Vermögen, also auch von Ferienunterkünften. Es spielt keine Rolle, ob Du privat oder über eine Firma vermietest.
Ausgenommen ist, wer über dieselbe Plattform im Meldezeitraum mehr als 2.000 Vermietungen für dieselbe inserierte Immobilieneinheit erbringt (§ 4 Absatz 5 PStTG). Für eine einzelne Ferienunterkunft ist das kaum erreichbar, die Ausnahme zielt auf Hotels.
Welche Daten gemeldet werden
Für Anbieter, die natürliche Personen sind, meldet der Plattformbetreiber nach § 14 Absatz 2 PStTG unter anderem:
- Vor- und Nachname, Anschrift des Wohnsitzes und Geburtsdatum
- jede Steueridentifikationsnummer und, falls vorhanden, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- falls vorhanden, die Kennung des Kontos, auf das die Vergütung fließt
- die Mitgliedstaaten, in denen Du steuerlich ansässig bist oder Unterkünfte vermietest
- je Quartal die gezahlte Vergütung, die einbehaltenen Gebühren und Provisionen und die Zahl der Vermietungen
Für die Vermietung von Immobilien kommen nach § 14 Absatz 4 PStTG hinzu:
- die Anschrift jeder inserierten Unterkunft und, falls vorhanden, die Grundbuchblattnummer oder eine gleichwertige Angabe
- je Unterkunft die Vergütung und die Zahl der Vermietungen je Quartal
- die Zahl der Tage, an denen die Unterkunft vermietet war, und die Art der Unterkunft, falls bekannt
Fristen
Der Plattformbetreiber meldet bis zum 31. Januar des Folgejahres an das Bundeszentralamt für Steuern (§ 13 PStTG). Bis zum selben Tag muss er Dir mitteilen, welche Angaben er über Dich gemeldet hat (§ 22 PStTG). Die Mitteilung zeigt Dir also, was das Finanzamt über Deine Plattform-Einnahmen weiß.
Was passiert, wenn Daten fehlen
Gibst Du der Plattform die nötigen Angaben nicht, erinnert sie Dich zweimal. Bleiben die Angaben danach aus, kann sie frühestens nach 60 und spätestens nach 180 Tagen Dein Konto sperren oder Zahlungen an Dich einbehalten (§ 23 PStTG). Lieferst Du die Daten nach, entfallen diese Maßnahmen.
Die Bußgeldvorschriften des Gesetzes richten sich an die Plattformbetreiber (§ 25 PStTG).
Was DAC7 nicht ändert
DAC7 schafft keine neue Steuer. Deine Einnahmen aus der Vermietung musstest Du auch vorher in Deiner Steuererklärung angeben. Neu ist, dass das Finanzamt die Angaben der Plattformen zum Abgleich hat.
Was Du tun solltest
- Hinterlege bei jeder Plattform Deine Steueridentifikationsnummer und Deine aktuelle Anschrift.
- Halte die Anschrift jeder Unterkunft und, wenn vorhanden, die Grundbuchblattnummer bereit.
- Prüfe jedes Jahr bis Ende Januar die Mitteilungen der Plattformen und gleiche sie mit Deinen Unterlagen ab.
- Gib die Einnahmen vollständig in Deiner Steuererklärung an.
Wie wir damit umgehen
Die Steuer auf Deine Einnahmen bleibt bei Dir, so ist die Aufgabenteilung mit uns geregelt. Du gibst uns einmal die nötigen Angaben, wir hinterlegen sie bei uns und auf den Plattformen, auf denen wir Deine Unterkunft inserieren. Meldender Plattformbetreiber sind die Portale, über die gebucht wird, nicht wir.
Du überlegst, Deine Unterkunft vermieten zu lassen? Wie wir arbeiten und was es kostet, steht unter Eigentümer. Wie die Vermietung steuerlich anerkannt bleibt, erklären wir im Artikel zur Einkunftserzielungsabsicht.