Wann erkennt das Finanzamt Deine Kosten an?
27. Januar 2023
Eine Ferienunterkunft steht im Jahr einige Wochen leer, die Kosten laufen weiter. Ob Du diese Kosten als Werbungskosten voll abziehen kannst, hängt an der Einkunftserzielungsabsicht: Das Finanzamt muss davon ausgehen können, dass Du auf Dauer einen Überschuss erzielen willst. Dieser Artikel ist keine Steuerberatung. Für Deinen Einzelfall sprich mit Deiner Steuerberatung.
Der Maßstab
Die Finanzverwaltung hat die Anforderungen im BMF-Schreiben vom 8. Oktober 2004 festgehalten. Vermietest Du ausschließlich an wechselnde Feriengäste und hältst die Unterkunft in der übrigen Zeit dafür bereit, unterstellt die Finanzverwaltung die Absicht, einen Überschuss zu erzielen. Dann sind die Aufwendungen in voller Höhe abziehbar, auch für Zeiten ohne Einnahmen. Das gilt unabhängig davon, ob Du selbst vermietest oder eine Agentur beauftragst. Den Text findest Du im Amtlichen Einkommensteuer-Handbuch (geprüft am 22.09.2026).
Die vier Fälle
Nach dem BMF-Schreiben reicht es, wenn einer dieser Fälle auf Dich zutrifft:
- Die Unterkunft liegt in Deinem eigenen Zwei- oder Mehrfamilienhaus oder in unmittelbarer Nähe Deiner Hauptwohnung.
- Du hast am selben Ferienort mehrere Einheiten und nutzt nur eine davon selbst.
- Die Zahl der Vermietungstage entspricht nachweisbar der ortsüblichen Vermietungszeit.
- Du hast die Entscheidung über die Vermietung einem Vermittler überlassen und die Selbstnutzung für das ganze Jahr ausgeschlossen.
Was das für die Zusammenarbeit mit uns heißt
Bei uns liegen die Entscheidungen über die Vermietung bei Hello Holidays, also beim Vermittler. Eigene Aufenthalte trägst Du selbst als Blockierung im Buchungssystem ein. Ob damit Fall 4 erfüllt ist oder ob für Dich eher Fall 3 zählt, hängt an Deinem Vertrag und an Deiner tatsächlichen Nutzung.
Nach dem BMF-Schreiben gelten kurze Aufenthalte nicht als Selbstnutzung, wenn sie einem dieser Zwecke dienen: Wartungsarbeiten, Schlüsselübergabe, Reinigung beim Wechsel, allgemeine Kontrolle, Beseitigung von Schäden, Renovierung oder die Teilnahme an einer Eigentümerversammlung.
Warum die ortsübliche Vermietungszeit wichtig ist
Trifft keiner der vier Fälle zu, prüft das Finanzamt die Einkunftserzielungsabsicht im Einzelfall, meist über eine Prognose. Wie viele Tage im Jahr am Ort üblich sind, weiß der Kurbetrieb oder die Statistik der Gemeinde. Genau hier hilft eine gute Auslastung: Wir steuern Preise und Mindestaufenthalte innerhalb der mit Dir vereinbarten Spanne und liefern Dir jeden Monat eine Auslastungsanalyse. Die Zahlen hast Du damit schwarz auf weiß, wenn das Finanzamt fragt.
Was Du sammeln solltest
- Monatsabrechnungen und Auslastungszahlen
- Nachweise über Inserate und Preise
- Belege für Reinigung, Wäsche, Reparaturen und Ausstattung
- Notizen zu eigenen Aufenthalten mit ihrem Zweck
Der nächste Schritt
Wie die Vermietung mit uns läuft, steht unter Eigentümer und im Ablauf. Was Eigentümer über die Zusammenarbeit schreiben, steht unter Referenzen. Was Plattformen ans Finanzamt melden, erklärt unser Artikel zu DAC7.